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Eine Ausbildung kann man in den USA nach Part 61 oder Part 141 machen. Part 61 legt die Voraussetzungen fest, die für eine Berechtigung zu erfüllen sind. Diese kann man bei jedem beliebigen Fluglehrer erwerben. Hierzu kann man in eine Flugschule gehen, privat bei einem Fluglehrer Unterricht nehmen oder beides gemischt. Man kann auch Unterrichtsstunden aus dem Ausland, von jedem beliebigen Fluglehrer innerhalb der ICAO erteilt, mitbringen. Während der Part 61- Ausbildungszeit ist man nirgendwo offiziell als Flugschüler registriert. Wer alle erforderlichen Stunden beisammen hat, bekommt ein entsprechendes Endorsement seines letzten Fluglehrers und meldet sich zur Prüfung an. Nach Part 141 darf nur in Flugschulen unterrichtet werden, die von der FAA zugelassen sind. Man wird dort ganz offiziell eingeschrieben und bei der FAA gemeldet. Part 141 gibt gezielte Ausbildungslehrgänge vor, in denen jede einzelne Flug- und Theoriestunde genau geregelt ist. Die Ausbildung ist effektiver und daher auch etwas kürzer als nach Part 61. Dafür kann man keine vorhandene Flugerfahrung einbringen. Wer seine Ausbildung nach Part 61 machen will (dies geht auch an jeder Part 141 Schule), findet keine klaren Regeln zum Studentenvisum.. Die NATA schreibt dazu in einem Merkblatt: It is not clear if a flight student taking training under Part 61 would be considered "enrolled in a course of study." D.h. bis heute nehmen die FAA Examiner jedem Ausländer ohne Studentenvisum oder sonstige Einschränkungen alle Prüfungen nach Part 61 vom PPL bis zum zum ATP ab. Dies macht heute eigentlich keinen Sinn mehr. Denn warum soll ein Pilot, der z.B. seine deutsche Lizenz in eine US- Lizenz umschreiben will, seine Unterlagen zwecks Backgroundcheck 60 Tage vor der Einreise an die FAA senden (siehe News vom 3.8.), wenn er auf der anderen Seite ohne jede Formalität jede beliebige Prüfung für jede beliebige Lizenz nach Part 61 ablegen kann. Zugegeben, die Bürokratien dieser Welt kennen viele derartige Widersprüche. Dennoch rechnen wir nach den jüngsten Regeländerungen vom Juli eher damit, dass man sich irgendwann in naher Zukunft auch mit der Part 61 Ausbildung beschäftigen wird. Es wäre daher schade, wenn Sie in die USA reisen, die Ausbildung absolvieren und zwei Tage vor der Prüfung, erfahren müssen, dass sich die Regeln gerade geändert haben und z.B. Prüfungen nur noch gegen Vorlage des Studentenvisums abgenommen werden. Daher rein vorsorglich die Empfehlung, das Studentenvisum zu beantragen. |