| ||||||||||||
|
|
Erwerb eines europäischen PPL nach JAR Der US- PPL kann nach Ablegen einer theoretischen Prüfung in den Fächern "Luftrecht" und "Menschliches Leistungsvermögen" und einer praktischen Prüfung in einen europäischen PPL nach JAR- FCL umgeschrieben werden. Zur Anerkenng eines PPL und weiterer Berechtigungen Lesen Sie hierzu den ausführlichen Bericht im pdf- Format. Erwerb einer Sportpilotenlizenz Wer weder Zeit, Lust noch Geld zur Umschreibung des amerikanischen PPL in den europäischen hat, kann trotzdem relativ einfach an das Steuer eines deutschen Luftfahrzeuges gelangen. Der DULV (Deutscher Ultraleicht Verband), für das Ausstellen der Sportpilotenlizenz zuständig, erkennt den US- PPL an. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Es ist lediglich eine Einweisung (Checkout) mit einem deutschen Ul- Fluglehrer nachzuweisen. Dabei muss es sich um eine beim DULV registrierte Flugschule handeln, da nur dort die Mindeststandards des DULV gewährleistet sind. Der Umfang der Einweisung ist nicht vorgeschrieben. Ferner ist auch für die Sportpilotenberechtigung ein Medical Klasse II nach dem europäischen Standard JAR- FCL 3 erforderlich. Europäisches und amerikanisches Medical werden gegenseitig nicht anerkannt, da die Untersuchung nach unterschiedlichen Richtlinien/ Kriterien erfolgt. Man kann sich aber einen Fliegerarzt suchen, der sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassen ist und mit einer Untersuchung beide Medicals ausstellen kann. Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz mit eingetragen. Die Kosten liegen bei unter 50 Euro. Wenn man bedenkt, dass viele dreiachsgesteuerte UL bessere Flugleistungen bringen als die C 152 aus der PPL- Ausbildung und mitunter sogar über Verstellpropeller und Einziehfahrwerk verfügen, ist dies sich für viele Inhaber eines US- PPL eine interessante Option. Den Antrag des DULV gibt es unter folgendem Link: http://www.dulv.de/dulv/downloads/lizenzen/einweisung_ppl_13.pdf
|
|