Bei der Part 61 Ausbildung müssen Sie 50 Cross Country Stunden in Ihrem Flugbuch haben.
Die Hälfte davon kann während der Instrumentenflugausbildung mit einem
Fluglehrer gesammelt werden. Während der Instrumentenflugausbildung
fallen sowie einige Cross Country Flüge an. Zum einen muss ein
mehrstündiger IFR-Dreiecksflug absolviert werden. Zum anderen übt man
sowieso Anflüge auf verschiedenen Flughäfen und kann dann zum
Stundensammeln etwas entferntere Flugplätze wählen. Ferner werden Solo
Cross Country Stunden aus der PPL- Ausbildung angerechnet.
Das Instrument Rating können Sie in eine bestehende
US-Volllizenz eintragen lassen oder in die
Validation einer deutschen Lizenz. Ein US-Medical ist hierzu nicht
erforderlich.
Die 50 Cross Country Stunden entfallen übrigens bei einer Part 141
Ausbildung.
Seit geraumer Zeit werden wir immer wieder mit dem
Gerücht konfrontiert, daß das Instrument Rating nur in eine Volllizenz
eingetragen werden kann. Diese Ausssage ist falsch
und basiert auf einer Fehlinterpretation der Federal Aviation Regulations.
Diese sagen nämlich aus, daß eine Volllizenz nur dann erforderlich ist,
wenn das Instrument Rating von einem Nichtamerikaner
außerhalb der USA erworben wird, also z.B. bei
einem deutschen US-Fluglehrer in Deutschland. Sofern Sie das Instrument
Rating bei uns in St. Augustine erwerben, ist die Validation vollkommen
ausreichend. Das Instrument Rating bleibt in diesem Fall solange gültig,
wie Sie eine gültige deutsche bzw. europäische Lizenz haben.
Der zusätzliche Erwerb einer US-Vollizenz bringt der Flugschule zwar
Geld in die Kasse, lohnt für Sie aber nur dann, wenn Sie eine Lizenz
erwerben wollen, die vollkommen unabhängig von der deutschen gültig ist.
Einzelheiten
können Sie auch im
nachlesen.