Jetzt auch JAR- PPL in St. AugustineEinführung
Grundsätzlich hat man mit jeder Lizenz, die in einem Mitgliedsstaat
der ICAO erworben wurde, eine Berechtigung erhalten, mit der man zwar
beinahe weltweit ein Flugzeug steuern darf. Voraussetzung ist jedoch,
dass das Flugzeug in dem Land registriert wurde, aus dem die Lizenz
stammt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, basieren alle weltweit ausgestellten
Pilotenlizenzen auf den Basisanforderungen der ICAO (International
Civial Aviation Organisation). Auf dieser Grundlage hat jedoch jeder
Staat seine eigenen Richtlinien zur Ausbildung und Lizenzerteilung. Die
weltweit meisten Lizenzen werden nach den US-amerikanischen FAR Part 61
und 141 ausgestellt. Durch den Zusammenschluß der europäischen Staaten
wurden die verschiedenen nationalen europäischen Ausbildungsrichtlinien
durch die europäische JAR- FCL ersetzt. Die mit grossem Abstand meisten
Pilotenlizenz werden zwar weltweit immer noch nach FAR ausgestellt, aber
die europäische JAR-FCL folgt inzwischen auf dem zweiten Platz. Die in
den europäischen Staaten ausgestellten Pilotenlizenzen sind zwar nach
wie vor nationale Lizenzen, sie werden aber nach einer einheitliche
Richtlinie erteilt und in allen europäischen Mitgliedsstaaten sowie
einigen Anrainerstaaten (z.B. Schweiz, Türkei) gegenseitig anerkannt.
D.h. mit einer deutschen JAR- Lizenz kann man neben dem deutschen auch
z.B. ein französisches, britisches usw. Flugzeug fliegen.
Man kann mit dieser Lizenz kein amerikanisches Flugzeug fliegen und
man kann umgekehrt mit einer FAR Lizenz kein europäisches Flugzeug
fliegen (Ausnahme nach FAR Part 61.3).
Unterschiede in der Ausbildung
Während sich die alte deutsche Ausbildung noch recht stark von der
amerikanischen unterschied, hat sich die JAR- FCL stärker dem FAR 61
angenähert. Dennoch gibt es Unterschiede. Die amerikanische Ausbildung
ist in der Praxis umfangreicher, während die europäische Ausbildung
theorielastiger ist. US- Schüler sind selten unter 50 Stunden mit dem
PPL fertig. Der US- Durchschnitt liegt sogar laut FAA bei rund 70
Stunden. Der europäische Schüler hat seine Ausbildung mit 45 Stunden
beendet. Wesentliche Unterschiede liegen aber auch in den
verschiedenen Gepflogenheiten, Lufträumen, Sprechfunkverfahren usw.
Gleich ob ein europäischer Pilot in die USA kommt oder ein
amerikanischer Pilot nach Europa, muss er im Allgemeinen mit ca. fünf
Flugstunden Einweisung rechnen, bevor er sich halbwegs sicher im jeweils
anderen Luftraum bewegen kann. D.h., auch wer eine JAR- Lizenz in
den USA erworben hat, sollte sich eine gründliche Einweisung gönnen,
bevor er in den europäischen Himmel steigt.
Dies vorangestellt haben Sie drei Möglichkeiten:
1) Sie erwerben einen JAR- PPL in den USA und lassen sich
für diesen eine Anerkennung nach US- Recht ausstellen, um sowohl
amerikanische als auch europäische Flugzeuge fliegen zu dürfen.
Ausbildung: ca. 45 Flugstunden, 1 Theorie und 1 Praxisprüfung nach
JAR- FCL
nach der Rückkehr (im eigenen Interesse dringend anzuraten): ca. 5
Stunden praktische und theoretische Einweisung bei einer deutschen
Flugschule,
beim nächsten US- Aufenthalt: Ausstellen der Anerkennung ohne Prüfung
(Dies kann nicht beim 1. Aufenthalt gemacht werden, da zuvor für den
frischen JAR- PPL
ein L
of A ausgestellt werden muss.
2) Sie erwerben gleichzeitig den vollwertigen US- PPL und
den JAR- PPL
Ausbildung: ca. 50 Flugstunden, 1 Theorie und 1 Praxisprüfung nach
JAR- FCL plus 1 Theorie- und 1 Praxisprüfung nach FAR
nach der Rückkehr (im eigenen Interesse dringend anzuraten): ca. 5
Stunden praktische und theoretische Einweisung bei einer deutschen
Flugschule,
3) Sie erwerben den vollwertigen US- PPL und lassen diesen später
in Europa anerkennen.
Ausbildung: ca. 50 Flugstunden, 1 Theorie und 1 Praxisprüfung nach
FAR
nach der Rückkehr: ca. 5 Stunden praktische Einweisung bei einer
deutschen Flugschule, Checkflug mit deutschem Prüfer und
Theorieprüfung in zwei Fächern
Weg 3) wird am häufigsten gewählt, da man die Einweisung in Europa
gleich mit der Anerkennung verbindet und die Theorieprüfung weniger
umfangreich als in Weg 2) ist. Bei Weg 1) muss man beachten, dass
man statt der vollwertigen US- Lizenz nur eine US- Anerkennung bekommt.
In den letzten Jahren wurden Anerkennungen mehrfach durch verschiedene
Änderungen ungültig und mussten dann jedesmal in den USA persönlich neu
beantragt werden. Wer dagegen eine vollwertige US- Lizenz nach 2) oder
3) hatte, konnte sich die neue Lizenz per Mausklick über das Internet
besorgen. Daher würde ich persönlich die Priorität auf 3), dicht gefolgt
von 2) legen, je nachdem welche Interessen der einzelne hat.
Lizenzausstellung durch britische CAA
JAR- Lizenzen, die Sie bei uns erwerben, werden (wie bei fast allen
Flugschulen, die JAR- Lizenzen anbieten) von der britischen
Luftfahrtbehörde ausgestellt. Die Ausbildung erfolgt durch unsere
amerikanisch zugelassenen Fluglehrer, wird aber von einem britisch
zugelassenen Ausbildungsleiter überwacht.
Das Ausstellen von JAR- Lizenzen durch die deutschen
Luftfahrtbehörden wäre leider mit einem wesentlich höheren Aufwand
verbunden, so dass sich diese Variante wirtschaftlich nicht rechnen
würde.