Ab März 2008 braucht weltweit jeder Pilot, der ein Flugzeug
außerhalb seines Heimatlandes fliegt nach den internationalen
Bestimmungen der ICAO ein Bescheinigung, dass er die englische Sprache
beherrscht.Nach den Federal Aviation Regulations muss schon immer
jeder, der eine US- Lizenz erwerben will, englisch lesen, sprechen,
verstehen und schreiben können. Daher wird die FAA jedem Inhaber einer
US- Lizenz, unabhängig von der Nationalität die ICAO-
Sprachbescheinigung ausstellen, sofern er sie beantragt.
Für Inhaber einer vollwertigen US- Lizenz wird die FAA demnächst eine
Webseite freischalten, auf der diese Bescheinigung online beantragt
werden kann. Sobald die Seite freigeschaltet ist, werden wir den Link
bekannt geben.
Wer eine Validation nach FAR Part 61.75 kann die Sprachbescheinigung
nicht online beantragen, sondern nur persönlich in den USA.
Wir prüfen allerdings noch, ob für Inhaber einer Validation die
Sprachbescheinigung der deutschen Luftfahrtbehörden ausreicht, um damit
auch ein US- registriertes Luftfahrzeug außerhalb der USA zu fliegen.
Nachdem die Erstbescheinigung durch die FAA ausgestellt wurde,
wird die Wiederholungsbescheinigung künftig durch jeden FAA-
zugelassenen Fliegerarzt im Rahmen der Medicalverlängerung ausgestellt.
Dies kann dann höchstwahrscheinlich auch der FAA- zugelassene
Fliegerarzt in Deutschland machen. Wer den Sprachtest beim Doc nicht
besteht, muss ein FSDO aufsuchen und dort mit einem FAA- Inspector
weiter verhandeln.
Wir werden Sie umgehend über weitere Einzelheiten auf dieser Webseite
informieren und bitten von diesbezüglichen telefonischen Anfragen
abzusehen.