Florida Aviation Career Training

German Office - Dr.-Ing. Klaus-J. Schwahn (ATPL/ CFI)

Flugschule: 

zugelassen nach FAR Part 141+ 135
Zulassung der TSA und Immigration zur Ausbildung ausländischer Flugchüler 
Lehrmaterial: autorisierter Jeppesen Dealer
Flugtickets/ Mietwagen: Agentur der FTI

 

 

 

 

Hörprobleme mit dem US- Sprechfunk?

neue Version 2007

Den empfiehlt Ihr Fliegerarzt !

 

Ab März 2008 braucht weltweit jeder Pilot, der ein Flugzeug außerhalb seines Heimatlandes fliegt nach den internationalen Bestimmungen der ICAO ein Bescheinigung, dass er die englische Sprache beherrscht.

Nach den Federal Aviation Regulations muss schon immer jeder, der eine US- Lizenz erwerben will, englisch lesen, sprechen, verstehen und schreiben können. Daher wird die FAA jedem Inhaber einer US- Lizenz, unabhängig von der Nationalität die ICAO- Sprachbescheinigung ausstellen, sofern er sie beantragt.

Für Inhaber einer vollwertigen US- Lizenz wird die FAA demnächst eine Webseite freischalten, auf der diese Bescheinigung online beantragt werden kann. Sobald die Seite freigeschaltet ist, werden wir den Link bekannt geben.

Wer eine Validation nach FAR Part 61.75 kann die Sprachbescheinigung nicht online beantragen, sondern nur persönlich in den USA.

Wir prüfen allerdings noch, ob für Inhaber einer Validation die Sprachbescheinigung der deutschen Luftfahrtbehörden ausreicht, um damit auch ein US- registriertes Luftfahrzeug außerhalb der USA zu fliegen.

 Nachdem die Erstbescheinigung durch die FAA ausgestellt wurde, wird die Wiederholungsbescheinigung künftig durch jeden FAA- zugelassenen Fliegerarzt im Rahmen der Medicalverlängerung ausgestellt. Dies kann dann höchstwahrscheinlich auch der FAA- zugelassene Fliegerarzt in Deutschland machen. Wer den Sprachtest beim Doc nicht besteht, muss ein FSDO aufsuchen und dort mit einem FAA- Inspector weiter verhandeln.

Wir werden Sie umgehend über weitere Einzelheiten auf dieser Webseite informieren und bitten von diesbezüglichen telefonischen Anfragen abzusehen.