Florida Aviation Career Training

German Office - Dr.-Ing. Klaus-J. Schwahn (ATPL/ CFI)

Flugschule: 

zugelassen nach FAR Part 141+ 135
Zulassung der TSA und Immigration zur Ausbildung ausländischer Flugchüler 
Lehrmaterial: autorisierter Jeppesen Dealer
Flugtickets/ Mietwagen: Agentur der FTI

 

Medical

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US- Medical zum Erwerb einer amerikanichen Lizenz

Für den Erwerb eines amerikanischen PPL, CPL oder ATP brauchen Sie ein FAA- Medical (fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis). Das Medical wird von einem Fliegerarzt ausgestellt, der von der amerikanischen Luftfahrtbehörde, der Federal Aviation Administration (FAA) zugelassen sein muß. Entsprechende Fliegerärzte gibt es auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Adressen finden Sie im .

Sie können die Untersuchung auch in St. Augustine machen. Hierzu kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. Wir werden dann vorab einen Termin für Sie vereinbaren, damit Sie gleich an einem der ersten Tag zum Doc gehen können.

Sie können bereits vor dem Medicaltermin mit der Ausbildung beginnen. Sie müssen es jedoch vor dem ersten Soloflug haben.

Student Pilot Certificate

Wenn Sie eine PPL- Ausbildung planen, sagen Sie dem Fliegerarzt, daß Sie zusätzlich ein Student Pilot Certificate brauchen. Er wird dann für das Medical ein anderes Formular verwenden.

Aber nicht so schlimm, wenn Sie es vergessen haben.  Das Student Pilot Certificate stellt Ihnen notfalls auch nachträglich unser Prüfer in St. Augustine gegen Vorlage des Medicals  aus.

Deutsches Medical zur Lizenzumschreibung oder zum Erwerb eines US-Ratings

Zur Validation Ihrer deutschen Lizenz reicht das deutsche Medical. Dies gilt auch, wenn Sie auf Basis der Validation eine Instrumentenflugberechtigung oder ein Multiengine Rating erwerben.

Allerdings muß von diesem Medical seit Ende 1997 eine beglaubigte Übersetzung vorliegen. Akzeptiert wird auch eine englische Übersetzung, die Ihr Fliegerarzt bestätigt.

Hierzu stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Klicken Sie links oben auf "Medicalformular". Das Formblatt können Sie einfach ausdrucken und von Ihrem Fliegerarzt abstempeln lassen.

Probleme:

In einzelnen, allerdings seltenen Fällen ist uns von Problemen mit dem deutschen Fliegerarzt berichtet worden.

Einmal weigerte sich der Fliegerarzt die Übersetzung zu unterschreiben, mit der Begründung "er dürfe kein Medical für eine amerikanische Behörde ausstellen". In zwei oder drei  anderen Fällen war der Fliegerarzt felsenfest davon überzeugt, daß das deutschsprachige Medical ausreichen würde. In beiden Beispielen irren die Herren.

Daher für alle Zweifler der Gesetzestext zum Anklicken: Part 61.75 (f)

Lassen Sie sich nicht durch die eine oder andere Internetveröffentlichung verwirren, die besagt, dass eine Fotokopie des deutschen Medicals ausreicht. Der Gesetzestext ist hier eindeutig und die FAA hat kürzlich in einem Memorandum extra nochmals darauf hingewiesen, dass ohne Übersetzung keine Validation ausgestellt werden darf.

 

Medicalformular

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