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Wichtige Vorbemerkung Vor Ihrer Reise in die USA sind ein paar Dinge zu beachten, über die wir Sie auf diesen Seiten ständig auf dem Laufenden halten. Den täglichen Anfragen entnehmen wir, dass gerade zum Thema Visum und TSA- Check die wildesten Gerüchte und Empfehlungen "vermeintlicher Experten" im Umlauf sind. Hinzu kommt, dass auch amerikanische Flugschulen, die selten ausländische Schüler haben, manchmal nicht so fit in den Verfahren sind und einzelne Regeln restriktiver anwenden als es eigentlich notwendig wäre. Dies wird dann wiederum von ehemaligen Schülern nach Deutschland getragen steigert die allgemeine Verwirrung. Daher haben wir auf dieser Seite die Verfahren so zusammengestellt, wie wir sie bei uns in St. Augustine anwenden und zum Teil mit den lokalen Vertretungen von TSA und Immigration abgesprochen haben. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Verfahren an anderen Flugschulen oder in anderen Bundesstaaten unterschiedlich gehandhabt werden. Aber lassen Sie sich durch etwas Formalismus nicht erschrecken. Die amerikanische Luftfahrt ist auch nach dem 11. September weitaus pragmatischer und nutzerfreundlicher geblieben als die Europäische. |
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| 1. Anerkennung Ihrer europäischen Lizenz | ||||||||||
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Pilotenlizenzen gelten nicht als fälschungssicher. Daher verlangen inzwischen viele Länder, so auch Deutschland und die USA, eine Bestätigung der heimischen Luftfahrtbehörde, dass die Lizenz tatsächlich existiert und gültig ist. Hierzu füllen Sie dieses Formblatt direkt am Bildschirm aus. In Feld 11 tragen Sie die folgende Adresse ein, wenn Sie zu uns nach St. Augustine kommen:
Orlando Flight Standard District Office, Dann drucken Sie das Formular aus und fügen folgende Anlage hinzu:
und faxen es an: Fax-Nr. 001 405 954 9922 Wer die Unterlagen nicht faxen will oder kann, sendet sie an:
FAA-
Airmen Certification Branch, AFS- 760 Die Erfahrung zeigt allerdings, dass per Post übersandte Unterlagen manchmal in dieser Mammutbehörde untergehen bzw. fehlgeleitet werden. Wir empfehlen daher den Weg per Fax, da Ihre Unterlagen dann ohne Umwege direkt in dem zuständigen Referat landen. Wer nicht an unsere Flugschule will, findet die Adressen weiterer FSDO´s unter http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/fsdo Was macht die FAA mit diesen Unterlagen? Die FAA sortiert zunächst Piloten aus nicht genehmen Staaten aus. Für alle anderen, also z.B. europäische Piloten, lässt sie sich von der ausländischen Luftfahrtbehörde bestätigen, dass Lizenz und Medical gültig sind und nicht eingezogen wurden. Dann stellt die FAA einen sogenannten „Verification and Authenticity Letter“ aus und sendet ihn an das FSDO. dass Sie unter Block 18) in das Formblatt eingetragen haben. Als Antragsteller bekommen Sie eine Kopie gefaxt. Die Amerikaner wickeln die Anfrage innerhalb weniger Tage ab und inzwischen arbeiten auch die europäischen Behörden zügig mit. Mitunter ist der Letter daher schon nach 14 Tagen vor. Mitunter hat es aber auch schone mehrere Wochen gedauert. Daher empfiehlt die FAA, die Unterlagen möglichst 2-3 Monate vor der geplanten Lizenzumschreibung einzureichen. Wie geht es weiter? Der Rest läuft wie in der Vergangenheit ab. Unser FAA- Examiner Duane Brown stellt Ihre Validation nach Ihrer Ankunft direkt bei uns in der Flugschule aus. Nach Einweisung, Check Out, die mit dem gesetzlich vorgeschriebenem Flight Review abgeschlossen werden, dürfen Sie alleine fliegen. Alle Regeln zur Anerkennung der unterschiedlichen Berechtigungen und Ratings sind unverändert und hinreichend im Ratgeber Fliegen in den USA beschrieben. Wer braucht den Verification and Authenticity Letter ?
Wer braucht keinen Verification and Authenticity Letter ? Jeder, der eine gültige Validation aus früheren Zeiten hat, mit Ausnahme der zuvor genannten Fälle. Welche Alternativen gibt es? Wer keine 60- 90 Tage bis zur Einreise in die USA Zeit hat, kann einige Tage nach Absenden seiner Unterlagen in die USA bei seiner Luftfahrtbehörde nachfragen und um eine beschleunigte Bearbeitung bitten. In Deutschland ist grundsätzlich das Luftfahrt- Bundesamt zuständig. Sachbearbeiterin dort ist Frau Siebke : 0531-2355-357. Eine Alternative zur Validation ist der Erwerb einer eigenständigen US- Lizenz. Piloten, die regelmäßig in den USA, oder ein N- registriertes Flugzeug in Europa fliegen, gehen derzeit häufig diesen Weg, so dass wir beinahe wöchentlich entsprechende Prüfungen durchführen. Erforderlich sind eine Theorieprüfung und ein Checkflug. Je nach vorhandener Flugerfahrung sind hierzu sind in der Regel noch einige Ausbildungsteile nachzuholen (z.B. Nachtflug und einige spezielle Manöver) und Sie müssen prüfungsreif mit der US- Luftfahrt vertraut sein. Erfahrungsgemäß werden hierfür je nach vorhandener US-Flugerfahrung zwischen drei und fünfzehn Flugstunden Training benötigt. Wer bekommt keine Validation ? Piloten aus Ländern wie Cuba, Iran, Irak, Lybien, Nordkorea, Sudan und Syrien erhalten grundsätzlich keine US- Lizenz mehr. Validation außerhalb der USA Grundsätzlich ist das Ausstellen einer Validation ein amerikanischer Verwaltungsakt, der primär dazu berechtigen soll, ein US- registriertes Flugzeug in den USA zu fliegen. Die Amerikaner unterhalten daher schon seit einigen Jahren keine Einrichtungen mehr zum Ausstellen von Pilotenlizenzen an Nichtamerikaner außerhalb der USA. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit einem FAA- Inspektor zu verabreden, der in Europa zu tun. Dies läuft über das International Field Office in New York. (www.FAA.gov). Die FAA- Leute sind zum Beispiel häufig in Paris bei Flight Safety zu Gast, um dort Checkflüge abzunehmen. Validation für Inhaber eines britischen PPL Für Inhaber eines britischen PPL, der auch in Deutschland verbreitet ist, läuft die Validation etwas umständlicher: Gleich nach dem Faxen der o.g. Unterlagen an die FAA müssen Sie zwei Formulare von der CAA- Webseite herunterladen, usfüllen und an die CAA senden. http://www.caa.co.uk/docs/33/FORSRG1160.PDF http://www.caa.co.uk/docs/33/FORSRG1187.pdf Ohne diese Formulare und Bezahlung der dort aufgeführten Bearbeitungsgebühr von 40 Pfund bearbeitet die CAA die Anfrage der amerikanischen FAA nicht. Leider schweigt sich die CAA dann einfach aus und sendet weder den betroffenen Piloten noch der FAA eine entsprechende Benachrichtigung. |
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| 2. M1- Ausbildungsvisum | ||||||||||
| Jeder, der in
einem offiziellen Ausbildungslehrgang eingeschrieben ist, muß ein
Ausbildungsvisum (Studentenvisum M1) haben. Dies ist grundsätzlich
immer bei einer Flugausbildung nach
Part
141 der Fall.
Für eine Ausbildung nach Part 61 gibt es keine ganz so klare Regelung. Der Hauptzweck der Reise gibt den Ausschlag, d.h.
Wir empfehlen die Beantragung eines M1- Visums auf jeden Fall für folgende Ausbildungen: - vollständige PPL und CPL- Ausbildung - Erwerb einer US- Lizenz bei vorhandener Nicht- US- Lizenz Häufig taucht die Frage auf, ob der Inhaber einer Nicht- US- Lizenz visapflichtig ist, wenn er eine vergleichbare US- Lizenz erwerben will. Beispiel: Sie haben einen deutschen PPL und wollen statt einer Anerkennung (Validation) einen Standard US- PPL erwerben. Hierzu machen Sie einen Checkflug und eine vorbereitende Einweisung mit einem Fluglehrer. Derartige Fälle kommen derzeit bei uns beinahe wöchentlich vor und wir wickeln sie stets ohne M1- Visum ab. Der Grund ist, dass es sich nicht um eine Ausbildung im Sinne der Visavorschriften handelt sondern lediglich um die Umschreibung (Conversion) einer bereits vorhandenen Lizenz. ---- Wenn Sie eine visapflichtige Ausbildung machen, müssen Sie beachten, dass die ersten Schritte des Visaverfahrens immer durch die Flugschule eingeleitet werden müssen. Der Gang zur US- Botschaft ist erst der letzte Schritt. Hierzu melden Sie sich spätestens zwei Monate vor der geplanten Einreise auf unserer Webseite unter http://www.fliegen-usa.de/anmeldung.htm zur Ausbildung an. Wenn Sie auf der Webseite "Studentenvisum ja" ankreuzen, erhalten Sie umgehend per E-Mail alle notwendigen Formblätter sowie ein ausführliches Merkblatt, dass die weiteren Schritte erklärt. Bei Ihrer Anmeldung sollte der geplante An- und Abreisetag bereits feststehen und die Flüge möglichst gebucht sein. Wer Angst vor dem Papierkrieg hat, hier ein kurzer Erfahrungsbericht eines Flugschülers über den Besuch bei der US- Botschaft. |
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| 3. Sicherheitsüberprüfung - TSA- Check | ||||||||||
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Sonstige Änderungen |
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| Fliegen nur noch mit Photo- ID | ||||||||||
| Die amerikanische Pilotenlizenz enthält kein Photo. Seit dem 28.10.2002 müssen Piloten daher zusätzlich zur Pilotenlizenz ein amtliches Lichtbilddokument mitführen. Dies können z.B. ein Personalausweis oder Pass sein. Ein Führerschein wird nur dann akzeptiert, wenn es sich um einen US- Führerschein handelt. | ||||||||||
| Flüge nach Mexiko | ||||||||||
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Jeder, der mit einem Flugzeug unterwegs ist, dass nicht auf seinen Namen registriert ist und alle Hubschrauberpiloten benötigen eine Erlaubnis der mexikanischen Behörden, bevor sie die Grenze überfliegen. Flüge nach Mexiko sind allerdings bei den meisten amerikanischen Vercharterern grundsätzlich verboten. |
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| Kürzere Aufenthaltsdauer für Inhaber eines B1/B2 Visums | ||||||||||
| Wer mit einem B1/B2 Visum einreist, bekommt nur noch einen Stempel für 30 Tage Aufenthaltsdauer (früher 6 Monate). Wer ohne Visum einreist bekommt weiterhin 90 Tage Aufenthalt. Der Visastatus kann nach der Einreise nicht mehr geändert werden. D.h. man aus einem B1/B2 Visum nicht mehr vor Ort ein M1- Studentenvisum machen. | ||||||||||
| Kein FAA- Prüfungen und Lizenzumschreibungen mehr ausserhalb der USA | ||||||||||
| Lizenzumschreibungen und Prüfungen für einzelne Berechtigung sind für Ausländer nur noch in den USA möglich. | ||||||||||
| Fliegen in den USA weiterhin unproblematisch aber NOTAMS und Regeln beachten | ||||||||||
| Das Fliegen
selber ist in den USA auch heute noch genauso unproblematisch wie früher.
Inzwischen ist jedoch das Überfliegen von Grossveranstaltungen mit
Menschenansammlungen verboten. Solche Gebiete werden durch Temporary Flight
Restrictions (TFR) bekannt gegeben. Das Abfragen aktueller NOTAMS ist daher
vor jedem Überlandflug unumgänglich.
Das einige Regeln und viele Gepflogenheiten in den USA anders sind und man sich gründlich vorbereiten sollte, galt eigentlich schon immer. Hierfür sind besonders der Ratgeber Fliegen in den USA und der Comm1 Radio Simulator gedacht. Beides bekommen Sie im Pilot Shop. Und natürlich bekommen Sie vor Ort eine gründliche Einweisung in die US- Fliegerei. |
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| Nicht um Kraftwerke kreisen | ||||||||||
| Besondere Beachtung findet derzeit, wer sich in den USA mit einem Luftfahrzeug auffällig verhält. So sind die Sicherheitsbehörden aufgefordert, Piloten, die über sicherheitsrelevanten Einrichtungen, insbesondere Kraftwerke kreisen, nach der Landung zu überprüfen. Also nichts dreamatisches, aber wer ein peinliches Interview vermeiden will, sollte sich entsprechend verhalten. |