Wichtige Vorbemerkung

Vor Ihrer Reise in die USA sind ein paar Dinge zu beachten, über die wir Sie auf diesen Seiten ständig auf dem Laufenden halten.

Den täglichen Anfragen entnehmen wir, dass gerade zum Thema Visum und TSA- Check die wildesten Gerüchte und Empfehlungen "vermeintlicher Experten" im Umlauf sind. Hinzu kommt, dass auch amerikanische Flugschulen, die selten ausländische Schüler haben, manchmal nicht so fit in den Verfahren sind und einzelne Regeln restriktiver anwenden als es eigentlich notwendig wäre. Dies wird dann wiederum von ehemaligen Schülern nach Deutschland getragen steigert die allgemeine Verwirrung. 

Daher haben wir auf dieser Seite die Verfahren so zusammengestellt, wie wir sie bei uns in St. Augustine anwenden und zum Teil mit den lokalen Vertretungen von TSA und Immigration abgesprochen haben. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Verfahren an anderen Flugschulen oder in anderen Bundesstaaten unterschiedlich gehandhabt werden.

Aber lassen Sie sich durch etwas Formalismus nicht erschrecken. Die amerikanische Luftfahrt ist auch nach dem 11. September weitaus pragmatischer und nutzerfreundlicher geblieben als die Europäische.

1. Anerkennung Ihrer europäischen Lizenz

Pilotenlizenzen gelten nicht als fälschungssicher.  Daher verlangen inzwischen viele Länder, so auch Deutschland und die USA, eine Bestätigung der heimischen Luftfahrtbehörde, dass die Lizenz tatsächlich existiert und gültig ist.

Hierzu füllen Sie dieses Formblatt direkt am Bildschirm aus. 

 In Feld 11 tragen Sie die folgende Adresse ein, wenn Sie zu uns nach St. Augustine kommen:

Orlando Flight Standard District Office,
5950 Hazeltine National Drive,
Citadel Int`l., Suite 500,
Orlando, Florida 32822- 5023

Dann drucken Sie das Formular aus und fügen folgende Anlage hinzu:

bullet

Photokopie aller Seiten der Pilotenlizenz (falls sie nicht, wie die JAR- Lizenz auf Englisch geschrieben ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

bullet

Kopie des Medicals, (falls kein zweisprachiges JAR- Medical mit englischer Übersetzung)  (Hinweis)

und faxen es an:

Fax-Nr. 001 405 954 9922

Wer die Unterlagen nicht faxen will oder kann, sendet sie an:

FAA- Airmen Certification Branch, AFS- 760
P.O. Box 25082
Oklahoma City, OK 73125
,
U.S.A

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass per Post übersandte Unterlagen manchmal in dieser Mammutbehörde untergehen bzw. fehlgeleitet werden. Wir empfehlen daher den Weg per Fax, da Ihre Unterlagen dann ohne Umwege direkt in dem zuständigen Referat landen.

Wer nicht an unsere Flugschule will, findet die Adressen weiterer FSDO´s unter http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/fsdo  

Was macht die FAA mit diesen Unterlagen?

Die FAA sortiert zunächst Piloten aus nicht genehmen Staaten aus. Für alle anderen, also z.B. europäische Piloten, lässt sie sich von der ausländischen Luftfahrtbehörde bestätigen, dass Lizenz und Medical gültig sind und nicht eingezogen wurden. Dann stellt die FAA einen sogenannten „Verification and Authenticity Letter“ aus und sendet ihn an das FSDO. dass Sie unter Block 18) in das Formblatt eingetragen haben. Als Antragsteller bekommen Sie eine Kopie gefaxt.

Die Amerikaner wickeln die Anfrage innerhalb weniger Tage ab und inzwischen arbeiten auch die europäischen Behörden zügig mit. Mitunter ist der Letter daher schon nach 14 Tagen vor. Mitunter hat es aber auch schone mehrere Wochen gedauert. Daher empfiehlt die FAA, die Unterlagen möglichst 2-3 Monate vor der geplanten Lizenzumschreibung einzureichen.

Wie geht es weiter?

Der Rest läuft wie in der Vergangenheit ab.  Unser FAA- Examiner Duane Brown stellt Ihre Validation nach Ihrer Ankunft direkt bei uns in der Flugschule aus. Nach Einweisung, Check Out, die mit dem gesetzlich vorgeschriebenem Flight Review abgeschlossen werden, dürfen Sie alleine fliegen. Alle Regeln zur Anerkennung der unterschiedlichen Berechtigungen und Ratings sind unverändert und hinreichend im Ratgeber Fliegen in den USA beschrieben.

Wer braucht den  Verification and Authenticity Letter ?

bullet

Jeder, der erstmals in den USA fliegen will

bullet

Jeder, der auf der Basis einer bereits vorhandenen Validation eine weitere Berechtigung erwerben will, also ein Instrument Rating, ein Multi Engine Rating, ein Type Rating, einen CPL oder ATP

bullet

Jeder, der eine ältere Validation hat, dessen Grundlage sich geändert hat. Beispiel: die Validation beruht auf einem alten deutschen PPL. Inzwischen haben Sie einen PPL nach JAR, einen ICAO- PPL mit neuer Lizenznummer, einen  CPL oder ATP.

Wer braucht keinen  Verification and Authenticity Letter ?

Jeder, der eine gültige Validation aus früheren Zeiten hat, mit Ausnahme der zuvor genannten Fälle. 

Welche Alternativen gibt es?

Wer keine 60- 90 Tage bis zur Einreise in die USA Zeit hat, kann einige Tage nach Absenden seiner Unterlagen in die USA bei seiner Luftfahrtbehörde nachfragen und um eine beschleunigte Bearbeitung bitten. In Deutschland ist grundsätzlich das Luftfahrt- Bundesamt zuständig. Sachbearbeiterin dort ist Frau Siebke : 0531-2355-357.

Eine Alternative zur Validation ist der Erwerb einer eigenständigen US- Lizenz. Piloten, die regelmäßig in den USA, oder ein N- registriertes Flugzeug in Europa fliegen, gehen derzeit häufig diesen Weg, so dass wir beinahe wöchentlich entsprechende Prüfungen durchführen. Erforderlich sind eine Theorieprüfung und ein Checkflug. Je nach vorhandener Flugerfahrung sind hierzu sind in der Regel noch einige Ausbildungsteile nachzuholen (z.B. Nachtflug und einige spezielle Manöver) und Sie müssen prüfungsreif mit der US- Luftfahrt vertraut sein. Erfahrungsgemäß werden hierfür je  nach vorhandener US-Flugerfahrung zwischen drei und fünfzehn Flugstunden Training benötigt. 

Wer bekommt keine Validation ?

Piloten aus Ländern wie Cuba, Iran, Irak, Lybien, Nordkorea, Sudan und Syrien erhalten grundsätzlich keine US- Lizenz mehr. 

Validation außerhalb der USA

Grundsätzlich ist das Ausstellen einer Validation ein amerikanischer Verwaltungsakt, der primär dazu berechtigen soll, ein US- registriertes Flugzeug in den USA zu fliegen. Die Amerikaner unterhalten daher schon seit einigen Jahren keine Einrichtungen mehr zum Ausstellen von Pilotenlizenzen an Nichtamerikaner außerhalb der USA. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit einem FAA- Inspektor zu verabreden, der in Europa zu tun. Dies läuft über das International Field Office in New York. (www.FAA.gov). Die FAA- Leute sind zum Beispiel häufig in Paris bei Flight Safety zu Gast, um dort Checkflüge abzunehmen.

Validation für Inhaber eines britischen PPL

Für Inhaber eines britischen PPL, der auch in Deutschland verbreitet ist, läuft die Validation etwas umständlicher:

Gleich nach dem Faxen der o.g. Unterlagen an die FAA müssen Sie zwei Formulare von der CAA- Webseite herunterladen, usfüllen und an die CAA senden.

http://www.caa.co.uk/docs/33/FORSRG1160.PDF

http://www.caa.co.uk/docs/33/FORSRG1187.pdf

Ohne diese Formulare und Bezahlung der dort aufgeführten Bearbeitungsgebühr von 40 Pfund bearbeitet die CAA die Anfrage der amerikanischen FAA nicht. Leider schweigt sich die CAA dann einfach aus und sendet weder den betroffenen Piloten noch der FAA eine entsprechende Benachrichtigung.

2. M1- Ausbildungsvisum
Jeder, der in einem offiziellen Ausbildungslehrgang eingeschrieben ist, muß ein Ausbildungsvisum (Studentenvisum M1) haben.  Dies ist grundsätzlich immer bei einer Flugausbildung nach Part 141 der Fall.

Für eine Ausbildung nach Part 61 gibt es keine ganz so klare Regelung.  Der Hauptzweck der Reise gibt den Ausschlag, d.h.

bulletwer eigens in die USA reist, um Flugstunden zu nehmen, wird als "Student" betrachtet, gleich welche Art von Ausbildung er macht und braucht ein Studentenvisum
bulletwer aus anderen Gründen in die USA reist und zwischendurch ein paar Flugstunden nach Part 61 nimmt, wird nicht als Student betracht und braucht demnach kein Studentenvisum.

Wir empfehlen die Beantragung eines M1- Visums auf jeden Fall für folgende Ausbildungen:

- vollständige PPL und CPL- Ausbildung
- Erwerb eines Instrument oder ME- Ratings mit vollständiger Ausbildung.

-

Erwerb einer US- Lizenz bei vorhandener Nicht- US- Lizenz

Häufig taucht die Frage auf, ob der Inhaber einer Nicht- US- Lizenz visapflichtig ist, wenn er eine vergleichbare US- Lizenz erwerben will.

Beispiel: Sie haben einen deutschen PPL und wollen statt einer Anerkennung (Validation) einen Standard US- PPL erwerben.  Hierzu machen Sie einen Checkflug und eine vorbereitende Einweisung mit einem Fluglehrer.

Derartige Fälle kommen derzeit bei uns beinahe wöchentlich vor und wir wickeln sie stets ohne M1- Visum ab. Der Grund ist, dass es sich nicht um eine Ausbildung im Sinne der Visavorschriften handelt sondern lediglich um die Umschreibung (Conversion) einer bereits vorhandenen Lizenz.

----

Wenn Sie eine visapflichtige Ausbildung machen, müssen Sie beachten, dass die ersten Schritte des Visaverfahrens  immer durch die Flugschule eingeleitet werden müssen. Der Gang zur US- Botschaft ist erst der letzte Schritt.

Hierzu melden Sie sich spätestens zwei Monate vor der geplanten Einreise auf unserer Webseite unter http://www.fliegen-usa.de/anmeldung.htm zur Ausbildung an. Wenn Sie auf der Webseite "Studentenvisum ja" ankreuzen, erhalten Sie umgehend per E-Mail alle notwendigen Formblätter sowie ein ausführliches Merkblatt, dass die weiteren Schritte erklärt. Bei Ihrer Anmeldung sollte der geplante An- und Abreisetag bereits feststehen und die Flüge möglichst gebucht sein.

Wer Angst vor dem Papierkrieg hat, hier ein kurzer Erfahrungsbericht eines Flugschülers über den Besuch bei der US- Botschaft.

3. Sicherheitsüberprüfung - TSA- Check

Nach einem seit Herbst 2004 gültigem Gesetz muß jeder Flugschüler vor dem ersten Trainingsflug seine Nationalität nachweisen. Wer dabei als Alien (Ausländer) geoutet wird, muss sich einer Sicherheitsüberprüfung durch die TSA unterziehen. Hierzu kursieren in der Fliegerszene die wildesten Gerüchte. Hinzu kommt, das einzelne Flugschulen die TSA- Richtlinie aufgrund mangelnder Erfahrung mit ausländischen Flugschülern falsch und oft restriktiver anwenden, als es eigentlich erforderlich wäre. 

Im folgenden haben wir daher die Verfahrensweise zusammengefasst, die wir an unserer Flugschule anwenden und die wir mit den regional für uns verantwortlichen Mitarbeitern der TSA abgestimmt haben.

Der TSA- Check ist immer dann erforderlich, wenn grundsätzlich neue Kenntnisse erworben werden. Darunter verstehen die Amerikaner die Ausbildung

bullet

zur Privatpilotenlizenz,

bullet

zum Instrument Rating

bullet

zum Multi Engine Rating

bullet

zu einem Type Rating

Nicht darunter fallen die Ausbildung zum CPL und zum ATP.

Der reine Fliegerurlaub, also das Chartern eines Flugzeuges und die Validation einer ausländischen Lizenz bleiben vollkommen unproblematisch und sind vom TSA- Check befreit.  D.H. Check Out, Flight Review und Instrument Proviciency Check sind ausdrücklich von der TSA- Richtlinie ausgenommen.

Bis vor kurzem galt, dass der TSA- Check entfällt, wenn bereits eine vergleichbare ICAO- Lizenz vorhanden ist. Dies hat sich im Frühjahr 2008 geändert. Der TSA Check ist jetzt immer erforderlich, wenn erstmals ein US- PPL, IR oder MER erworben wird, unabhängig davon ob schon eine vergleichbare, ausländische Lizenz vorhanden ist.

Wie funktioniert die Sicherheitsüberprüfung ?

Wer in Flugzeugen unter 5.700 kg max. Abfluggewicht schult (was für uns immer zutrifft) muss vor Ausbildungsbeginn lediglich die Registrierung bei der TSA abgeschlossen haben. Die Sicherheitsüberprüfung läuft dann im Hintergrund parallel zur Ausbildung ab.  Auch kann die erste Flugstunde als "Schnupperstunde" bereits vorher gemacht werden.

Die Registrierung erfolgt über die Webseite

https://www.flightschoolcandidates.gov

Dies funktioniert nur, wenn die Flugschule selber bei der TSA registriert ist, was bei uns der Fall ist und nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben. Registrierungen, die vor der Anmeldung bei einer Flugschule vorgenommen werden, laufen ins Leere und werden nach einigen Tagen gelöscht.

 (Hinweis: Auf der Webseite wird u.a. nach einem Kursnamen und einer Kursnummer gefragt. Tragen Sie dort bitte z.B. "Private Pilot", "Instrument Pilot "usw. und bei Kursnummer "00000" ein)

Neben den persönlichen Angaben sind ein Passbild und Fingerabdrücke zu übermitteln.

Die Abnahme der Fingerabdrücke erledigen wir am ersten Tag Ihrer Ankunft in St. Augustine. Dazu fahren wir mit Ihnen zum Court House, das hierfür eine Gebühr von 5 USD erhebt. Wer die Fingerabdrücke bereits in Europa abgeben will, findet Möglichkeiten in Aschaffenburg, Innsbruck und Paris, zahlt dort aber, statt der 5 USD in den USA rund 250 USD. Diese hängt damit zusammen, daß die TSA eine rechtige saftige Auslandsgebühr verlangt und der jeweilige Provider recht teures Equipment anschaffen muß.

Achtung!
Wir dürfen die Fingerabdrücke erst übermitteln, nachdem uns die TSA Ihre Registrierung bestätigt hat. Diese Bestätigung kommt 3-5 Tage nachdem Sie sich registriert, die Gebühr per Kreditkarte und bezahlt und die Kopie Ihres Reisepasses übermittelt haben. Erledigen Sie die Registrierung daher spätestens eine Woche vor Ihrer Abreise.

Anmerkung:
Wegen verschiedener Nachfragen und Irritationen zu diesem Thema weisen wir ausdrücklich darauf hin, das diese Empfehlungen nur für unsere Flugschüler gelten und auf den Absprachen zwischen unserer Flugschule und dem regionalen TSA- Office beruhen. Es gibt Flugschulen und Regionen, wo andere Verfahrensweisen angewandt werden.

 

Wermutstropfen ist die Gebühr, denn die Sicherheitsüberprüfung kostet 130 USD.

Bezahlung der TSA-Fee:

Nachdem Sie die Registrierung komplett ausgefüllt haben, müssen Sie das Feld "Validate and Submit and check for any errors during registration" anklicken. Wir erhalten dann automatisch eine Mitteilung der TSA, dass Sie sich für eine Ausbildung an unserer Schule registriert haben. Sobald wir bestätigt haben, dass Sie uns als Flugschüler bekannt sind, können Sie sich erneut einloggen. Jetzt wird auf der rechten Seite ein großes, grünes Dollarzeichen erscheinen (neben dem Validate and Submit Feld). Ist die Bestätigung durch uns noch nicht erfolgt, erscheint statt des Dollar- Zeichens die Nachricht "waiting for an e-mail.".

Sobald Sie auf das Dollar- Zeichen klicken, erscheint ein Formular, in das Sie Ihre Kreditkartendaten eintragen. 

Ablegen mehrer Prüfungen

Die TSA- Registrierung muß leider für jedes Training separat erfolgen. Wer z.B. einen PPL und danach ein Instrument Rating und ein Multi Engtine Rating erwirbt, muß sich für alle drei Lehrgänge bei der TSA registrieren und leider auch dreimal die Gebühr bezahlen. Die Anmeldung kann für alle Lehrgänge am gleichen Tag erfolgen, wobei es Fehlermeldungen gibt, wenn sich die Zeiträume überlappen. Wer z.B. vom 1. März bis 15.Mai in den USA ist, könnte sich registrieren: 1.31.3. PPL, 1.-30.4. Instrument Rating, 1.5.- 15.5. Multi Engine Rating.

Über den Sinn dieser Mehrfach Registrierung haben wir schon viele Diskussionen mit der TSA geführt. Die TSA argumentiert, dass sie systembedingt jeden Kurs einzeln freigeben und die Akte jedes Mal in die Hand nehmen und bearbeiten muß, auch wenn zwei oder drei Anmeldungen am gleichen Tag erfolgen.

Auch das Argument, das viele Flugschüler bereits während der Beantragung des M1- Ausbildungsvisums überprüft wurden, zählt nicht. Immigration und TSA sind zwei verschiedenen Ministerien unterstellt und reden quasi nicht miteinander.

Einzige Ausnahme: Wer das komplette Training für das Instrument Rating auf einer Twin absolviert, muss sich nur einmal bei der TSA registrieren.

Pinch Hitter

Pinch Hitter Kurse (Notfalltraining vom rechten Sitz für Miflieger) erfordern keinen TSA- Check.

 

Achtung:

Die TSA- Richtlinie muss auch angewendet werden, wenn außerhalb der USA nach US- Recht geschult wird, z.B. wenn ein Flugschüler in Deutschland von einem US- Lehrer im Simulator auf das IFR- Training in den USA vorbereitet wird (praktisches Training im Flugzeug verbietet sich eh schon nach deutschem Recht). Verstöße gegen die TSA- Richtlinie gelten als Straftat.

Sonstige Änderungen

Fliegen nur noch mit Photo- ID
Die amerikanische Pilotenlizenz enthält kein Photo. Seit dem 28.10.2002 müssen Piloten daher zusätzlich zur Pilotenlizenz ein amtliches Lichtbilddokument mitführen. Dies können z.B. ein  Personalausweis oder Pass sein. Ein Führerschein wird nur dann akzeptiert, wenn es sich um einen US- Führerschein handelt.
Flüge nach Mexiko

Jeder, der mit einem Flugzeug unterwegs ist, dass nicht auf seinen Namen registriert ist und alle Hubschrauberpiloten benötigen eine Erlaubnis der mexikanischen Behörden, bevor sie die Grenze überfliegen.

Flüge nach Mexiko sind allerdings bei den meisten amerikanischen Vercharterern grundsätzlich verboten.

Kürzere Aufenthaltsdauer für Inhaber eines B1/B2 Visums
Wer mit einem B1/B2 Visum einreist, bekommt nur noch einen Stempel für 30 Tage Aufenthaltsdauer (früher 6 Monate). Wer ohne Visum einreist bekommt weiterhin 90 Tage Aufenthalt.  Der Visastatus kann nach der Einreise nicht mehr geändert werden. D.h. man aus einem B1/B2 Visum nicht mehr vor Ort ein M1- Studentenvisum machen.
Kein FAA- Prüfungen und Lizenzumschreibungen mehr ausserhalb der USA
Lizenzumschreibungen und Prüfungen für einzelne Berechtigung sind für Ausländer nur noch in den USA möglich.
Fliegen in den USA weiterhin unproblematisch aber NOTAMS und Regeln beachten
Das Fliegen selber ist in den USA auch heute noch genauso unproblematisch wie früher.  Inzwischen ist jedoch das Überfliegen von Grossveranstaltungen mit Menschenansammlungen verboten. Solche Gebiete werden durch Temporary Flight Restrictions (TFR) bekannt gegeben. Das Abfragen aktueller NOTAMS ist daher vor jedem Überlandflug unumgänglich.

Das einige Regeln und viele Gepflogenheiten in den USA anders sind und man sich gründlich vorbereiten sollte, galt eigentlich schon immer.  Hierfür sind besonders der Ratgeber Fliegen in den USA und der Comm1 Radio Simulator gedacht.  Beides bekommen Sie im Pilot Shop.  Und natürlich bekommen Sie vor Ort eine gründliche Einweisung in die US- Fliegerei.

Nicht um Kraftwerke kreisen
Besondere Beachtung findet derzeit, wer sich in den USA mit einem Luftfahrzeug auffällig verhält. So sind die Sicherheitsbehörden aufgefordert, Piloten, die über sicherheitsrelevanten Einrichtungen, insbesondere Kraftwerke kreisen, nach der Landung zu überprüfen. Also nichts dreamatisches, aber wer ein peinliches Interview vermeiden will, sollte sich entsprechend verhalten.

 

 

 

 

Zugriffszähler