Wichtige Vorbemerkung

Vor Ihrer Reise in die USA sind ein paar Dinge zu beachten, über die wir Sie auf diesen Seiten ständig auf dem Laufenden halten.

Den täglichen Anfragen entnehmen wir, dass gerade zum Thema Visum und TSA- Check die wildesten Gerüchte und Empfehlungen "vermeintlicher Experten" im Umlauf sind. Hinzu kommt, dass auch amerikanische Flugschulen, die selten ausländische Schüler haben, manchmal nicht so fit in den Verfahren sind und einzelne Regeln restriktiver anwenden als es eigentlich notwendig wäre. Dies wird dann wiederum von ehemaligen Schülern nach Deutschland getragen steigert die allgemeine Verwirrung. 

Daher haben wir auf dieser Seite die Verfahren so zusammengestellt, wie wir sie bei uns in St. Augustine anwenden und zum Teil mit den lokalen Vertretungen von TSA und Immigration abgesprochen haben. Es ist durchaus möglich, dass einzelne Verfahren an anderen Flugschulen oder in anderen Bundesstaaten unterschiedlich gehandhabt werden.

Aber lassen Sie sich durch etwas Formalismus nicht erschrecken. Die amerikanische Luftfahrt ist auch nach dem 11. September weitaus pragmatischer und nutzerfreundlicher geblieben als die Europäische.

1. Anerkennung Ihrer europäischen Lizenz

Pilotenlizenzen gelten nicht als fälschungssicher.  Daher verlangen inzwischen viele Länder, so auch Deutschland und die USA, eine Bestätigung der heimischen Luftfahrtbehörde, dass die Lizenz tatsächlich existiert und gültig ist.

Hierzu füllen Sie dieses Formblatt direkt am Bildschirm aus. 

 In Feld 11 tragen Sie die folgende Adresse ein, wenn Sie zu uns nach St. Augustine kommen:

Orlando Flight Standard District Office,
5950 Hazeltine National Drive,
Citadel Int`l., Suite 500,
Orlando, Florida 32822- 5023

Dann drucken Sie das Formular aus und fügen folgende Anlage hinzu:

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Photokopie aller Seiten der Pilotenlizenz (falls sie nicht, wie die JAR- Lizenz auf Englisch geschrieben ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

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Kopie des Medicals, gegebenenfalls wieder mit englischer Übersetzung  (Hinweis)

und faxen es an:

Fax-Nr. 001 405 954 9922

Wer die Unterlagen nicht faxen will oder kann, sendet sie an:

FAA- Airmen Certification Branch, AFS- 760
P.O. Box 25082
Oklahoma City, OK 73125
,
U.S.A

 

Was macht die FAA mit diesen Unterlagen?

Die FAA sortiert zunächst Piloten aus nicht genehmen Staaten aus. Für alle anderen, also z.B. europäische Piloten, lässt sie sich von der ausländischen Luftfahrtbehörde bestätigen, dass Lizenz und Medical gültig sind und nicht eingezogen wurden. Dann stellt die FAA einen sogenannten „Verification and Authenticity Letter“ aus und sendet ihn an das FSDO. dass Sie unter Block 18) in das Formblatt eingetragen haben. Als Antragsteller bekommen Sie eine Kopie gefaxt.

Die Amerikaner wickeln die Anfrage innerhalb weniger Tage ab. Die ausländischen Luftfahrtbehörden lassen sich jedoch oft mehrere Woche Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst 2-3 Monate vor der geplanten Lizenzumschreibung an die FAA senden.

Wie geht es weiter?

Der Rest läuft wie in der Vergangenheit ab.  Unser FAA- Examiner Duane Brown stellt Ihre Validation nach Ihrer Ankunft direkt bei uns in der Flugschule aus. Nach Einweisung, Check Out, die mit dem gesetzlich vorgeschriebenem Flight Review abgeschlossen werden, dürfen Sie alleine fliegen. Alle Regeln zur Anerkennung der unterschiedlichen Berechtigungen und Ratings sind unverändert und hinreichend im Ratgeber Fliegen in den USA beschrieben.

Wer braucht den  Verification and Authenticity Letter ?

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Jeder, der erstmals in den USA fliegen will

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Jeder, der auf der Basis einer bereits vorhandenen Validation eine weitere Berechtigung erwerben will, also ein Instrument Rating, ein Multi Engine Rating, ein Type Rating, einen CPL oder ATP

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Jeder, der eine ältere Validation hat, dessen Grundlage sich geändert hat. Beispiel: die Validation beruht auf einem alten deutschen PPL. Inzwischen haben Sie einen PPL nach JAR, einen ICAO- PPL mit neuer Lizenznummer, einen  CPL oder ATP.

Wer braucht keinen  Verification and Authenticity Letter ?

Jeder, der eine gültige Validation aus früheren Zeiten hat, mit Ausnahme der zuvor genannten Fälle. 

Welche Alternativen gibt es?

Wer keine 60- 90 Tage bis zur Einreise in die USA Zeit hat, kann einige Tage nach Absenden seiner Unterlagen in die USA bei seiner Luftfahrtbehörde nachfragen und um eine beschleunigte Bearbeitung bitten. In Deutschland ist grundsätzlich das Luftfahrt- Bundesamt zuständig. Sachbearbeiterin dort ist Frau Siebke : 0531-2355-357.

Eine Alternative zur Validation ist der Erwerb einer eigenständigen US- Lizenz. Piloten, die regelmäßig in den USA, oder ein N- registriertes Flugzeug in Europa fliegen, gehen derzeit häufig diesen Weg, so dass wir beinahe wöchentlich entsprechende Prüfungen durchführen. Erforderlich sind eine Theorieprüfung und ein Checkflug. Je nach vorhandener Flugerfahrung sind hierzu sind in der Regel noch einige Ausbildungsteile nachzuholen (z.B. Nachtflug und einige spezielle Manöver) und Sie müssen prüfungsreif mit der US- Luftfahrt vertraut sein. Erfahrungsgemäß werden hierfür je  nach vorhandener US-Flugerfahrung zwischen drei und fünfzehn Flugstunden Training benötigt. 

Wer bekommt keine Validation ?

Piloten aus Ländern wie Cuba, Iran, Irak, Lybien, Nordkorea, Sudan und Syrien erhalten grundsätzlich keine US- Lizenz mehr. 

2. M1- Ausbildungsvisum
Jeder, der in einem offiziellen Ausbildungslehrgang eingeschrieben ist, muß ein Ausbildungsvisum (Studentenvisum M1) haben.  Dies ist grundsätzlich immer bei einer Flugausbildung nach Part 141 der Fall.

Für eine Ausbildung nach Part 61 gibt es keine ganz so klare Regelung.  Der Hauptzweck der Reise gibt den Ausschlag, d.h.

bulletwer eigens in die USA reist, um Flugstunden zu nehmen, wird als "Student" betrachtet, gleich welche Art von Ausbildung er macht und braucht ein Studentenvisum
bulletwer aus anderen Gründen in die USA reist und zwischendurch ein paar Flugstunden nach Part 61 nimmt, wird nicht als Student betracht und braucht demnach kein Studentenvisum.

Wir empfehlen die Beantragung eines M1- Visums auf jeden Fall für folgende Ausbildungen:

- vollständige PPL und CPL- Ausbildung
- Erwerb eines Instrument oder ME- Ratings mit vollständiger Ausbildung.

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Erwerb einer US- Lizenz bei vorhandener Nicht- US- Lizenz

Häufig taucht die Frage auf, ob der Inhaber einer Nicht- US- Lizenz visapflichtig ist, wenn er eine vergleichbare US- Lizenz erwerben will.

Beispiel: Sie haben einen deutschen PPL und wollen statt einer Anerkennung (Validation) einen Standard US- PPL erwerben.  Hierzu machen Sie einen Checkflug und eine vorbereitende Einweisung mit einem Fluglehrer.

Derartige Fälle kommen derzeit bei uns beinahe wöchentlich vor und wir wickeln sie stets ohne M1- Visum ab. Der Grund ist, dass es sich nicht um eine Ausbildung im Sinne der Visavorschriften handelt sondern lediglich um die Umschreibung (Conversion) einer bereits vorhandenen Lizenz.

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Wenn Sie eine visapflichtige Ausbildung machen, müssen Sie beachten, dass die ersten Schritte des Visaverfahrens  immer durch die Flugschule eingeleitet werden müssen. Der Gang zur US- Botschaft ist erst der letzte Schritt.

Hierzu melden Sie sich spätestens zwei Monate vor der geplanten Einreise auf unserer Webseite unter http://www.fliegen-usa.de/anmeldung.htm zur Ausbildung an. Wenn Sie auf der Webseite "Studentenvisum ja" ankreuzen, erhalten Sie umgehend per E-Mail alle notwendigen Formblätter sowie ein ausführliches Merkblatt, dass die weiteren Schritte erklärt. Bei Ihrer Anmeldung sollte der geplante An- und Abreisetag bereits feststehen und die Flüge möglichst gebucht sein.

3. Sicherheitsüberprüfung - TSA- Check

Nach einem seit Herbst 2004 gültigem Gesetz muß jeder Flugschüler vor dem ersten Trainingsflug seine Nationalität nachweisen. Wer dabei als Alien (Ausländer) geoutet wird, muss sich einer Sicherheitsüberprüfung durch die TSA unterziehen. Hierzu kursieren in der Fliegerszene die wildesten Gerüchte. Hinzu kommt, das einzelne Flugschulen die TSA- Richtlinie aufgrund mangelnder Erfahrung mit ausländischen Flugschülern falsch und oft restriktiver anwenden, als es eigentlich erforderlich wäre. 

Im folgenden haben wir daher die Verfahrensweise zusammengefasst, die wir an unserer Flugschule anwenden und die wir mit den regional für uns verantwortlichen Mitarbeitern der TSA abgestimmt haben.

Der TSA- Check ist immer dann erforderlich, wenn grundsätzlich neue Kenntnisse erworben werden. Darunter verstehen die Amerikaner die Ausbildung

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zur Privatpilotenlizenz,

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zum Instrument Rating

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zum Multi Engine Rating

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zu einem Type Rating

Nicht darunter fallen die Ausbildung zum CPL und zum ATP.

Der reine Fliegerurlaub, also das Chartern eines Flugzeuges und die Validation einer ausländischen Lizenz bleiben vollkommen unproblematisch und sind vom TSA- Check befreit.  D.H. Check Out, Flight Review und Instrument Proviciency Check sind ausdrücklich von der TSA- Richtlinie ausgenommen. 

Ferner entfällt der TSA- Check, wenn bereits eine vergleichbare ICAO- Lizenz vorhanden ist, ob mit oder ohne Validation. Wer also z.B. einen deutschen PPL hat, einen Standrad US- PPL erwerben will und hierfür ein Training nebst Checkflug absolviert braucht keine Sicherheitsüberprüfung.

Wir hatten kürzlich einen Grenzfall, wo der Inhaber einer deutschen Motorseglerberechtigung einen Standard US- PPL für Motorflugzeuge erwerben wollte. Selbst hier lautete die Entscheidung "keine Sicherheitsüberprüfung".

 

Wie funktioniert die Sicherheitsüberprüfung ?

Wir in Flugzeugen unter 5.700 kg max. Abfluggewicht geschult (was für uns immer zutrifft) muss vor Ausbildungsbeginn lediglich die Registrierung bei der TSA abgeschlossen sein. Die Sicherheitsüberprüfung läuft dann im Hintergrund parallel zur Ausbildung ab.  Auch kann die erste Flugstunde als "Schnupperstunde" bereits vor der TSA- Registrierung gemacht werden.

Die Registrierung erfolgt über die Webseite

https://www.flightschoolcandidates.gov

Dies funktioniert nur, wenn die Flugschule selber bei der TSA registriert ist, was bei uns der Fall ist.

Wer will kann sich bereits in Deutschland auf dieser Webseite anmelden und erhält per E-Mail einen Usernamen nebst Passwort. Bitte registrieren Sie sich bei der TSA aber erst, nachdem Sie sich bei uns für die Ausbildung angemeldet haben. Wir erhalten sofort eine Anfrage der TSA zwecks Bestätigung, so dass Ihre Registrierung sonst ins Leere läuft. (Hinweis: Auf der Webseite wird u.a. nach einer Kursnummer gefragt. Tragen Sie dort bitte "00000" ein)

Neben den persönlichen Angaben sind ein Passbild und Fingerabdrücke zu übermitteln.

Wir raten davon ab, dies bereits in Europa zu machen, da es hier sehr umständlich ist. Wir können die Abnahme der Fingerabdrücke nach Ihrer Ankunft in der Flugschule recht unkompliziert und schnell erledigen, so dass Sie noch am gleichen Tag zum ersten Trainingsflug starten können.

Anmerkung:
Wegen verschiedener Nachfragen und Irritationen zu diesem Thema weisen wir ausdrücklich darauf hin, das diese Empfehlung nur für unsere eigenen Flugschüler gilt. Es gibt Regionen in den USA, wo die Übertragung der Fingerabdrücke an die TSA bis zu 10 Tage dauern kann. Es kann daher durchaus sein, das andere Flugschulen auch andere Verfahrensweisen empfehlen müssen.

 

Wermutstropfen ist die Gebühr, denn die Sicherheitsüberprüfung kostet 130 USD.

Achtung: Die TSA- Richtlinie muss auch angewendet werden, wenn außerhalb der USA nach US- Recht geschult wird, z.B. wenn ein Flugschüler in Deutschland von einem US- Lehrer im Simulator auf das IFR- Training in den USA vorbereitet wird (praktisches Training im Flugzeug verbietet sich eh schon nach deutschem Recht). Verstöße gegen die TSA- Richtlinie gelten als Straftat.

Sonstige Änderungen

Fliegen nur noch mit Photo- ID
Die amerikanische Pilotenlizenz enthält kein Photo. Seit dem 28.10.2002 müssen Piloten daher zusätzlich zur Pilotenlizenz ein amtliches Lichtbilddokument mitführen. Dies können z.B. ein  Personalausweis oder Pass sein. Ein Führerschein wird nur dann akzeptiert, wenn es sich um einen US- Führerschein handelt.
Flüge nach Mexiko

Jeder, der mit einem Flugzeug unterwegs ist, dass nicht auf seinen Namen registriert ist und alle Hubschrauberpiloten benötigen eine Erlaubnis der mexikanischen Behörden, bevor sie die Grenze überfliegen.

Flüge nach Mexiko sind allerdings bei den meisten amerikanischen Vercharterern grundsätzlich verboten.

Kürzere Aufenthaltsdauer für Inhaber eines B1/B2 Visums
Wer mit einem B1/B2 Visum einreist, bekommt nur noch einen Stempel für 30 Tage Aufenthaltsdauer (früher 6 Monate). Wer ohne Visum einreist bekommt weiterhin 90 Tage Aufenthalt.  Der Visastatus kann nach der Einreise nicht mehr geändert werden. D.h. man aus einem B1/B2 Visum nicht mehr vor Ort ein M1- Studentenvisum machen.
Kein FAA- Prüfungen und Lizenzumschreibungen mehr ausserhalb der USA
Lizenzumschreibungen und Prüfungen für einzelne Berechtigung sind für Ausländer nur noch in den USA möglich.
Fliegen in den USA weiterhin unproblematisch aber NOTAMS und Regeln beachten
Das Fliegen selber ist in den USA auch heute noch genauso unproblematisch wie früher.  Inzwischen ist jedoch das Überfliegen von Grossveranstaltungen mit Menschenansammlungen verboten. Solche Gebiete werden durch Temporary Flight Restrictions (TFR) bekannt gegeben. Das Abfragen aktueller NOTAMS ist daher vor jedem Überlandflug unumgänglich.

Das einige Regeln und viele Gepflogenheiten in den USA anders sind und man sich gründlich vorbereiten sollte, galt eigentlich schon immer.  Hierfür sind besonders der Ratgeber Fliegen in den USA und der Comm1 Radio Simulator gedacht.  Beides bekommen Sie im Pilot Shop.  Und natürlich bekommen Sie vor Ort eine gründliche Einweisung in die US- Fliegerei.

Nicht um Kraftwerke kreisen
Besondere Beachtung findet derzeit, wer sich in den USA mit einem Luftfahrzeug auffällig verhält. So sind die Sicherheitsbehörden aufgefordert, Piloten, die über sicherheitsrelevanten Einrichtungen, insbesondere Kraftwerke kreisen, nach der Landung zu überprüfen. Also nichts dreamatisches, aber wer ein peinliches Interview vermeiden will, sollte sich entsprechend verhalten.

 

 

 

 

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