Verwirrung um US- Lizenzen ohne Sprachbescheinigung der FAA
Am 5.
März 2009 endet für amerikanische Piloten die Übergangsregelung zur ICAO
Language Proficiency. Jeder Pilot, der mit einer US- Lizenz außerhalb
der USA fliegt, muß dann den erforderlichen Sprachnachweis haben. Dies
hat in den letzten Tagen und Wochen zu viel Verwirrung und
widersprüchlichen Diskussionen geführt.
Doch besteht wirklich Anlass zu einer überstürzten USA- Reise ins
nächste FSDO? Hier die Fakten:
1.
Inhaber
einer vollwertigen US- Lizenz
Sie
können mit der alten Lizenz weiter innerhalb der USA ohne
Sprachbescheinigung fliegen. Dies gilt auch für ausländische, also
z.B. deutsche Piloten.
Wer
ein N- Registriertes Flugzeug außerhalb der USA fliegt, darf dies nach
dem 5.3.09 nicht mehr mit der alten Lizenz. Die neue Lizenz mit
aufgedruckter Sprachbescheinigung kann jedoch für 2 USD binnen fünf
Minuten online beantragt werden.
http://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/airmen_services/
2.
Inhaber
einer Validation
Auch
für Inhaber einer Validation gilt, dass sie innerhalb der USA weiterhin
– auch als Ausländer – ohne Sprachbescheinigung fliegen dürfen.
Weniger eindeutig sind die Aussagen, wenn Sie mit einem US- Flugzeug
außerhalb der USA unterwegs sind. Hier muss man wiederum zwei Fälle
unterscheiden:
a)
Sie sind
per US- Flugzeug z.B. mit einer deutschen JAR- Lizenz in Deutschland
unterwegs
Für
diesen Fall wird nach FAR Part 61.3. die deutsche Lizenz allgemein
anerkannt. Streng genommen ist also weder eine US- Validation nach Part
61.75 noch eine Sprachbescheinigung der FAA erforderlich. Das gleiche
gilt analog für andere Staaten, also immer dann wenn Sie in dem Staat
unterwegs sind, aus dem Ihre Lizenz stammt.
b)
Sie sind
per US- Flugzeug mit z.B. einer deutschen JAR- Lizenz außerhalb
Deutschlands unterwegs
In
diesem Fall ist eine gültige Validation nach Part 61.75 erforderlich.
Eine Validation ist die Anerkennung Ihrer JAR- Lizenz, also keine
richtige US- Lizenz, sondern streng genommen nur eine Bestätigung der
amerikanischen Luftfahrtbehörde, die es Ihnen gestattet, mit Ihrer JAR-
Lizenz ein US- Flugzeug zu steuern.
Die
spannende Frage ist, ob für diese Lizenzkombination die
Sprachbescheinigung der JAR ausreicht oder ob die Sprachbescheinigung
durch die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA ausgestellt sein muß. Und
genau an dieser Frage scheiden sich bis heute die Geister. Auch die FAA
drückt sich um eine eindeutige Antwort. Von dort kommt nur die wage
Aussage, man wolle die Gelegenheit nutzen, den unüberschaubaren
Altbestand an Validations einzukassieren und neu auszustellen.
Doch
den Piloten, der mit einer JAR- Lizenz nebst JAR- Sprachbescheinigung
und US- Validation unterwegs ist, interessiert primär, was die
Luftfahrtbehörde sagt, die ihn außerhalb der USA kontrolliert. Dies wird
nicht die FAA sein.
Die
kontrollierende Behörde könnte den Piloten nur dann am Weiterflug
hindern, wenn sie die zur JAR- Lizenz gehörende Sprachbescheinigung
nicht anerkennt – wofür es keinen Grund gibt – oder wenn die ohne US-
Sprachbescheinigung ausgestellte Validation ab dem 5.3.09 ungültig
werden würde. Die Validation kann jedoch nur in zwei Fällen ungültig
werden:
I)
Die FAA
erklärt ausdrücklich, dass alle, ohne eingedruckte Sprachbescheinigung
ausgestellten Validation ab 5.3. ungültig werden. Dies ist eindeutig
nicht der Fall, denn man kann mit dieser Validation weiterhin fliegen,
zumindest in den USA
II)
die FAA
sich auf den Standpunkt stellt, dass eine JAR- Sprachbescheinigung, die
nach(!)
Ausstellen der FAA- Validation erteilt wurde, eine Änderung der JAR-
Lizenz (also der based on Lizenz) darstellt. Jede Änderung der JAR-
Lizenz würde die Validation ungültig machen. Auch dies ist nicht der
Fall, denn in Europa wird die Sprachbescheinigung separat zur Lizenz
ausgestellt. Wenn diese Annahme zutreffen würde, dürfte man mit der
alten Validation auch innerhalb der USA nicht mehr fliegen. Dies ist
jedoch nicht der Fall.
Fazit:
Um dem
Verwirrspiel ein Ende zu bereiten und um Komplikationen vorzubeugen,
sollten Sie den nächsten USA- Trip nutzen und sich eine neue Validation
mit Sprachbescheinigung ausstellen lassen. Bis dahin besteht jedoch kein
Grund zur Panik, denn es ist derzeit nicht erkennbar, dass Ihnen eine
europäische Luftfahrtbehörde mit der Lizenzkombination JAR- Lizenz, JAR-
Sprachbescheinigung und US- Validation ohne FAA- Sprachbescheinigung den
Weiterflug in einem US- Flugzeug verweigern dürfte. Sollte dies – wider
Erwarten - doch einmal vorkommen, wenden Sie sich an die AOPA
Geschäftsstelle. Die AOPA wird prüfen, ob man daraus ein Musterverfahren
machen kann, um zu der notwendigen Rechtssicherheit zu kommen.
Übrigens droht 2012 mit Einführung der europäischen EASA Lizenz neues
Ungemach. Wer eine EASA Lizenz bekommt, verliert seine alte US-
Validation, die noch auf der JAR- Lizenz beruht.
Wer
regelmäßig ein US- Flugzeug in Europa fliegt ist auf jeden Fall besser
bedient, wenn er sich statt der Validation eine vollwertige FAA- Lizenz
besorgt.
Wer den USA-Trip zum Ausstellen einer neuen Validation sparen
will kann sich an die AOPA wenden. Die Geschäftsstelle organisiert
regelmäßig Termine mit einem Foreign Pilot Examiner der FAA in
Egelsbach. Die Reisekosten des FAA- Mannes werden dabei durch alle
Teilnehmer geteilt. Dieser Service ist jedoch ausschließlich AOPA-
Mitgliedern vorbehalten. Auskünfte erteilt die AOPA- Geschäftsstelle:
www.AOPA.de
Klaus-J. Schwahn