Florida Aviation Career Training

German Office - Dr.-Ing. Klaus-J. Schwahn (ATPL/ CFI)

Flugschule: 

zugelassen nach FAR Part 141+ 135
Zulassung der TSA und Immigration zur Ausbildung ausländischer Flugchüler 
Lehrmaterial: autorisierter Jeppesen Dealer
Flugtickets/ Mietwagen: Agentur der FTI

 

 

 

 

Hörprobleme mit dem US- Sprechfunk?

neue Version 2007

Den empfiehlt Ihr Fliegerarzt !

 

Verwirrung um US- Lizenzen ohne Sprachbescheinigung der FAA

Am 5. März 2009 endet für amerikanische Piloten die Übergangsregelung zur ICAO Language Proficiency. Jeder Pilot, der mit einer US- Lizenz außerhalb der USA fliegt, muß dann den erforderlichen Sprachnachweis haben. Dies hat in den letzten Tagen und Wochen zu viel Verwirrung und widersprüchlichen Diskussionen geführt.

Doch besteht wirklich Anlass zu einer überstürzten USA- Reise ins nächste FSDO? Hier die Fakten:

1.    Inhaber einer vollwertigen US- Lizenz

Sie können mit der alten Lizenz weiter innerhalb der USA ohne Sprachbescheinigung fliegen. Dies gilt auch für ausländische, also z.B. deutsche Piloten.

Wer ein N- Registriertes Flugzeug außerhalb der USA fliegt, darf dies nach dem 5.3.09 nicht mehr mit der alten Lizenz. Die neue Lizenz mit aufgedruckter Sprachbescheinigung kann jedoch für 2 USD binnen fünf Minuten online beantragt werden.

http://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/airmen_services/

2.    Inhaber einer Validation

Auch für Inhaber einer Validation gilt, dass sie innerhalb der USA weiterhin – auch als Ausländer – ohne Sprachbescheinigung fliegen dürfen.

Weniger eindeutig sind die Aussagen, wenn Sie mit einem US- Flugzeug außerhalb der USA unterwegs sind. Hier muss man wiederum zwei Fälle unterscheiden:

a)   Sie sind per US- Flugzeug z.B. mit einer deutschen JAR- Lizenz in Deutschland unterwegs

Für diesen Fall wird nach FAR Part 61.3. die deutsche Lizenz allgemein anerkannt. Streng genommen ist also weder eine US- Validation nach Part 61.75 noch eine Sprachbescheinigung der FAA erforderlich. Das gleiche gilt analog für andere Staaten, also immer dann wenn Sie in dem Staat unterwegs sind, aus dem Ihre Lizenz stammt.

b)   Sie sind per US- Flugzeug mit z.B. einer deutschen JAR- Lizenz außerhalb Deutschlands unterwegs

In diesem Fall ist eine gültige Validation nach Part 61.75 erforderlich. Eine Validation ist die Anerkennung Ihrer JAR- Lizenz, also keine richtige US- Lizenz, sondern streng genommen nur eine Bestätigung der amerikanischen Luftfahrtbehörde, die es Ihnen gestattet, mit Ihrer JAR- Lizenz ein US- Flugzeug zu steuern.

Die spannende Frage ist, ob für diese Lizenzkombination die Sprachbescheinigung der JAR ausreicht oder ob die Sprachbescheinigung durch die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA ausgestellt sein muß. Und genau an dieser Frage scheiden sich bis heute die Geister. Auch die FAA drückt sich um eine eindeutige Antwort. Von dort kommt nur die wage Aussage, man wolle die Gelegenheit nutzen, den unüberschaubaren Altbestand an Validations einzukassieren und neu auszustellen.

Doch den Piloten, der mit einer JAR- Lizenz nebst JAR- Sprachbescheinigung und US- Validation unterwegs ist, interessiert primär, was die Luftfahrtbehörde sagt, die ihn außerhalb der USA kontrolliert. Dies wird nicht die FAA sein.

Die kontrollierende Behörde könnte den Piloten nur dann am Weiterflug hindern, wenn sie die zur JAR- Lizenz gehörende Sprachbescheinigung nicht anerkennt – wofür es keinen Grund gibt – oder wenn die ohne US- Sprachbescheinigung ausgestellte Validation ab dem 5.3.09 ungültig werden würde. Die Validation kann jedoch nur in zwei Fällen ungültig werden:

I)             Die FAA erklärt ausdrücklich, dass alle, ohne eingedruckte Sprachbescheinigung ausgestellten Validation ab 5.3. ungültig werden. Dies ist eindeutig nicht der Fall, denn man kann mit dieser Validation weiterhin fliegen, zumindest in den USA

II)           die FAA sich auf den Standpunkt stellt, dass eine JAR- Sprachbescheinigung, die nach(!) Ausstellen der FAA- Validation erteilt wurde, eine Änderung der JAR- Lizenz (also der based on Lizenz) darstellt. Jede Änderung der JAR- Lizenz würde die Validation ungültig machen. Auch dies ist nicht der Fall, denn in Europa wird die Sprachbescheinigung separat zur Lizenz ausgestellt. Wenn diese Annahme zutreffen würde, dürfte man mit der alten Validation auch innerhalb der USA nicht mehr fliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

Fazit:

Um dem Verwirrspiel ein Ende zu bereiten und um Komplikationen vorzubeugen, sollten Sie den nächsten USA- Trip nutzen und sich eine neue Validation mit Sprachbescheinigung ausstellen lassen. Bis dahin besteht jedoch kein Grund zur Panik, denn es ist derzeit nicht erkennbar, dass Ihnen eine europäische Luftfahrtbehörde mit der Lizenzkombination JAR- Lizenz, JAR- Sprachbescheinigung und US- Validation ohne FAA- Sprachbescheinigung den Weiterflug in einem US- Flugzeug verweigern dürfte. Sollte dies – wider Erwarten - doch einmal vorkommen, wenden Sie sich an die AOPA Geschäftsstelle. Die AOPA wird prüfen, ob man daraus ein Musterverfahren machen kann, um zu der notwendigen Rechtssicherheit zu kommen.

Übrigens droht 2012 mit Einführung der europäischen EASA Lizenz neues Ungemach. Wer eine EASA Lizenz bekommt, verliert seine alte US- Validation, die noch auf der JAR- Lizenz beruht.

Wer regelmäßig ein US- Flugzeug in Europa fliegt ist auf jeden Fall besser bedient, wenn er sich statt der Validation eine vollwertige FAA- Lizenz besorgt.

Wer den USA-Trip zum Ausstellen einer neuen Validation sparen will kann sich an die AOPA wenden. Die Geschäftsstelle organisiert regelmäßig Termine mit einem Foreign Pilot Examiner der FAA in Egelsbach. Die Reisekosten des FAA- Mannes werden dabei durch alle Teilnehmer geteilt. Dieser Service ist jedoch ausschließlich AOPA- Mitgliedern vorbehalten. Auskünfte erteilt die AOPA- Geschäftsstelle: www.AOPA.de

Klaus-J. Schwahn